Arbeit, Anerkennung – Abschiebung?
Martin Blumenkamp gibt Flüchtling eine Chance als Angestellter
Akwasi Frank fühlt sich in Bochum wohl. Der 32-Jährige hat eine Festanstellung, ist bei seinem Chef, den Kollegen sowie den Kunden überaus beliebt. Trotzdem könnte Frank demnächst seinen Arbeitsplatz verlieren, er kommt aus Ghana – ihm droht die Abschiebung.
Von Ghana nach Eppendorf
Frank flüchtete aus Ghana bis nach Lybien, arbeitete dort ein Jahr und flüchtete 2015 aus dem von Bürgerkrieg zerrissenen Land nach Europa. Im Sommer kam er nach Deutschland, im Herbst endete seine Flucht in Eppendorf, wo er in der Unterkunft der ehemaligen Dorfschule lebte. Frank besucht seither Deutschkurse, kickt beim FC Neuruhrort und geht sonntags in die Kirche. Das „Netzwerk Flüchtlingshilfe Eppendorf“ verhalf ihm im Sommer 2016 zu einem Praktikum bei Floristik, Friedhofsgärtnerei und Gartenservice Blumenkamp in Weitmar-Mitte.
„Nicht nur ich, auch die Mitarbeiter und vor allem die Kunden waren schnell von seiner
Arbeit begeistert“, sagt In-
haber Martin Blumenkamp. Der Unternehmer erkundigte sich, ob er Frank festanstellen könnte und gab ihm – als die Genehmigungen vorlagen – einen befristeten Arbeitsvertrag. „Die Arbeitsagentur und das Aus-
länderamt sind sehr kooperativ, sie haben unter anderem geprüft, ob Frank anständig entlohnt wird und als Flüchtling nicht einem EU-Bürger den Arbeitsplatz wegnimmt“, sagt Wolfgang Balthasar, der sich mit seiner Frau Jutta im Eppendorfer Flüchtlings-Netzwerk engagiert.
„Er fällt keinem zur Last”
Und weil Frank auch als Angestellter weiterhin vollen Einsatz zeigte, bekam er von Blumenkamp im Januar eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle. Sein Chef lobt: „Er ist fleißig und pünktlich und seine Bereitschaft, Neues zu lernen, ist sehr groß. Und das in einem Beruf, der körperlich anstrengend und bei Wind und Wetter nicht immer einfach ist.“
Geld vom Staat bekommt Frank nicht – im Gegenteil. Er zahlt neben Steuern und Sozial-abgaben auch die Miete für sein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft. „Er fällt keinem zur Last“, sagt Balthasar. Trotzdem droht die Abschiebung. Ghana gilt als sicheres Herkunftsland.
Aber gibt es bei so umfangreicher Integration keine Ausnahmen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg verweist auf VorOrt-Anfrage an das NRW-Innen-
ministerium. In Düsseldorf heißt es, die Entscheidung für Abschiebungen liege bei den Kommunen. Doch die Stadt, mit dieser Aussage konfrontiert, antwortet überrascht: „Wir? Die Entscheidung, wer abgeschoben wird und wer nicht, liegt doch beim BAMF.“ Anschließende Nachfragen bei den entsprechenden Stellen drehen sich im Kreis – die Antworten wiederholen sich, die Zuständigkeit wird weitergegeben.
So viel Bürokratie stößt nicht nur bei Blumenkamp auf Unverständnis. „Gibt es keine Möglich-
keit, für eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung? Ich brauche diese Arbeitskraft,
einen der anpackt und das auch noch ein paar Jahre länger.“ Der Arbeitsmarkt gebe keine entsprechenden Kräfte her. „In unserer Berufssparte ist Nachwuchs ein Mangel. Gute Leute finden sich einfach nicht“, sagt Blumenkamp. Mit Frank habe er „durch Zufall“ so einen Mit-
arbeiter gewonnen. „Hier haben sich zwei gesucht und gefunden. Das passt mit ihm, fachlich und menschlich“, sagt Blumenkamp.
Frank selbst bekommt von den Worten seines Chefs nicht viel mit. Zeit für eine Unterhaltung hat der 32-Jährige nicht. Es ist Mittagspause im Betrieb und die nutzt Frank, um den Pausenraum zu fegen. „Darum gebeten hat ihn keiner. Er macht es einfach“, sagt Blumenkamp.