„Glockengarten“ bekommt ein neues Gesicht
Anwohner beziehen klar Stellung: Offene Bebauung mit viel Grün
Die Anwohner haben sich eindeutig festgelegt: Die Umgestaltung der Flächen westlich des Seniorenzentrums „Haus am Glockengarten“ soll luftig und offen ausfallen. Bei einer Bürgerversammlung im April waren verschiedene Entwürfe vorgestellt worden. Am Ende haben sich dabei klare Favoriten herauskristallisiert. Die rund 150 anwesenden Anwohner können sich die Umgestaltung so vorstellen: Im nördlichen Bereich (Straße Am Glockengarten) wird der Entwurf Nummer 1 (oberer Teil der Grafik) umgesetzt, im Süden soll nach Entwurf Nummer zwei (unterer Teil der Grafik) gebaut werden. Wir haben die beiden Entwürfe für Sie schon einmal zusammengesetzt.
Das klare Votum nehmen Stadt, VBW und Senioreneinrichtungen Bochum gGmbH nun mit in die weitere Planung. „Wir werden die Erkenntnisse aufbereiten und dem Ausschuss für Planung und Grundstücke eine Empfehlung geben“, so Stadtbaurat Markus Bradtke. Eine Kombination der Entwürfe eins und zwei dränge sich dabei natürlich geradezu auf.
Als erstes soll der jetzige SBO-Verwaltungsbau abgerissen und vor dem Neubau des Seniorenzentrums in anderer Form wieder aufgebaut werden. Anschließend soll Stück für Stück abgerissen und neugebaut werden.
Die vorhandenen Wohngebäude entsprechen nach Aussage der VBW schon längst nicht mehr dem heutigen Standard für barrierearmes und energiesparendes Wohnen. „Wir brauchen neuen Wohnraum, weil jeder in seinen eigenen vier Wänden in einer guten Atmosphäre alt werden möchte“, sagte Norbert Riffel,
Geschäftsführer der VBW.
Wie die neuen Gebäude aussehen sollen, steht noch nicht fest. Nur so viel: Es soll in Flachdach-Bauweise gebaut werden – mit Begrünung. Damit sind allerdings längst nicht alle Anwohner einverstanden. Auf kleinen Kommentar-Zetteln war unter anderem zu lesen: „Bauweise nicht stadtteiltypisch!“ Und auf einem anderen stand die höhnische Bemerkung: „Mehr Beton bitte.“ Sobald die Planung fortgeschritten ist, werden die genauen Pläne noch einmal 30 Tage lang öffentlich ausgelegt werden.